Mika Mezödi • Heilpraktiker • Osteopathie 

Osteopathie Mezödi

Online – Terminbuchung

Öffnungszeiten Praxis

  • Mo – Do
    • 13:30 – 20:30
  • Freitag
    • Geschlossen
  • Samstag
    • 10:00 – 14:30
  • Sonntag
    • Geschlossen

Praxisadresse

Bürogebäude IT Paradies

 

Bau 1 – Ebene 0/UG 

 

Raum 0.100

 

Mälzerstraße 3, 07745 Jena

 

kostenlose Parkplätze direkt vor Ort 

 

Parkplätze: ITP Gast 1 – 12

 Telefonische Sprechzeiten

      Mo – Fr      

 

10:00 – 20:30

Sollte ich telefonisch nicht erreichbar sein, 

melde ich mich schnellstmöglich bei Ihnen zurück. 

 

Alternativ können Sie mir eine E-

Mail schreiben, oder Sie  füllen das 

Kontaktformular aus. 

 

Bitte übermitteln Sie per E-Mail oder 

Kontaktformular keine Gesundheitsdaten 

oder medizinischen Befunde.

Kontaktdaten

Telefon: +49 151 55454933

 

E- Mail: 

 

kontakt@osteopathie-mezoedi.de

 

Kontaktformular: 

 

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Ablauf | Leistungen

Ich behandle ausschließlich osteopathisch und nutze Ansätze aus der parietalen, viszeralen und craniosacralen Osteopathie.

Ihre Beschwerden werden von mir differenziert abgeklärt, um mögliche Ursachen umfassend zu erkennen und fachlich korrekt einzuordnen. 

Ich behandle ab einem Alter von 6 Jahren. 

Erstpatient

Nachdem Sie einen Termin bei mir gebucht oder vereinbart haben, erhalten Sie eine Bestätigungs-E-Mail mit einem Link zu Ihren Formularen. 

Diese können Sie vorab digital ausfüllen und anschließend bequem über das sichere Patientenportal von Lemniscus übermitteln. 

Beim Termin verschaffe ich mir zunächst einen umfassenden Überblick über Ihr Beschwerdebild. 

Dies umfasst ein Anamnesegespräch sowie eine gezielte körperliche Untersuchung.

Im Anschluss bespreche ich die erhobenen Befunde mit Ihnen und wir ordnen diese gemeinsam ein. 

In der Regel erfolgt bereits in der ersten Sitzung eine Behandlung.

Wichtig für Sie:

Bei neu aufgetretenen, unklaren oder schwer einzuordnenden Beschwerden empfiehlt sich vorab eine ärztliche Abklärung.

Bestandspatient

Bitte geben Sie bei der Online-Terminbuchung an, dass Sie bereits eine Sitzung bei mir hatten, und verwenden Sie Ihre hinterlegte E-Mail-Adresse.

In der Folgesitzung wird auf Basis der bisherigen Befunde weitergearbeitet. 

Auch neu aufgetretene oder erneut bestehende Beschwerden können im Rahmen einer Folgesitzung eingeordnet und behandelt werden.

Handelt es sich um ein vollständig neues oder unklar zuzuordnendes Beschwerdebild, empfiehlt sich vorab eine ärztliche Abklärung.

Erstsitzung

60 Minuten • 90 €

Verlauf

Der weitere Behandlungsverlauf wird individuell vor Ort, nach der Erstsitzung festgelegt.

Folgesitzung

60 Minuten • 90 €

Wann kann Osteopathie sinnvoll sein?

Wenn bei bestehenden Beschwerden bisher keine eindeutige Ursache gefunden wurde, kann eine osteopathische Betrachtung hilfreich sein.

Auch bei bereits diagnostizierten körperlichen Ursachen kann eine osteopathische Behandlung ergänzend eingesetzt werden – insbesondere dann, wenn bisherige Maßnahmen nur begrenzte Linderung gebracht haben.

Kostenübernahme

Gesetzliche Krankenversicherung

Einige gesetzliche Krankenkassen bezuschussen osteopathische Behandlungen, wenn eine ärztliche Empfehlung vorliegt, z. B. durch den Hausarzt. 

Die Höhe und Anzahl der erstattungsfähigen Sitzungen variiert je nach Krankenkasse und Tarif.

Gerne können Sie über den folgenden Link einen Überblick erlangen, ob eine osteopathische Teilerstattung für Sie in Frage kommt:

https://www.osteopathie-krankenkasse.de/kostenuebernahme/

Private Krankenversicherung

Private Krankenversicherungen und Heilpraktiker-Zusatzversicherungen übernehmen osteopathische Behandlungen häufig ganz oder anteilig, abhängig vom jeweiligen Tarif. 

Eine ärztliche Empfehlung kann in einigen Fällen erforderlich sein. 

Bei privaten Krankenversicherungen sowie Heilpraktiker- Zusatzversicherungen richtet sich die Erstattung häufig nach dem Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker (GebüH).  

In diesen Fällen erhalten Sie von mir eine Rechnung zur Einreichung bei Ihrer Versicherung gemäß GebüH.

Wichtiger Hinweis

Die genauen Bedingungen zur Kostenübernahme unterscheiden sich je nach Krankenkasse und individuellem Tarif.

Bitte informieren Sie sich daher vorab direkt bei Ihrer Krankenkasse über:

  • Voraussetzungen für die Erstattung
  • Höhe des jährlichen Erstattungsbetrags
  • erforderliche Unterlagen (z. B. ärztliche Empfehlung)

Eine Kostenübernahme kann nicht garantiert werden.

Einreichung der Rechnung bei ihrer Krankenkasse

Nach der Behandlung erhalten Sie von mir eine Rechnung, die Sie bei Ihrer Krankenkasse zur Erstattung einreichen können.

Die Einreichung erfolgt durch Sie selbst, entweder digital (z. B. über die App oder das Online-Portal Ihrer Krankenkasse) oder per Post/ Abgabe vor Ort.

Empfehlung zur Einreichung bei mehreren Behandlungen

Wenn mehrere Behandlungen geplant sind oder im Laufe des Jahres stattfinden, kann es sinnvoll sein, die Rechnungen zunächst zu sammeln und gesammelt am Jahresende einzureichen.

Bitte informieren Sie sich hierzu vorab bei Ihrer Krankenkasse. 

Behandlung ohne ärztliche Empfehlung

Auch ohne eine ärztliche Empfehlung können Sie die Behandlung eigenständig in Anspruch nehmen.

Bezahlung

Die Bezahlung erfolgt im Anschluss an die Behandlung, bar oder per EC-Karte.

In Einzelfällen ist eine Rechnung per Überweisung möglich. 

Terminabsage 

Vereinbarte Termine sind verbindlich. Sollten Sie einen Termin nicht wahrnehmen können, bitte ich Sie, diesen möglichst frühzeitig, spätestens jedoch 24 Stunden vorher abzusagen.

Bei online gebuchten Terminen kann die Absage direkt über das Buchungsportal in der Bestätigungsmail erfolgen. Im Anschluss ist die Buchung eines neuen Termins möglich.

Alternativ erreichen Sie mich telefonisch oder per E-Mail.

Bei unentschuldigtem Nichterscheinen oder kurzfristiger Absage behalte ich mir vor, ein Ausfallhonorar in Höhe von 90 € in Rechnung zu stellen.

Über Mich

  • 2016 – 2019: Staatliche Berufsausbildung zum Physiotherapeuten an der SBBS Jena 

 

  • 2019 – 2023: Vollzeitausbildung Osteopathie am College Sutherland in Schlangenbad 

 

  • Seit 2025: Erlaubnis zur Ausübung der Heilkunde nach §1 HeilprG

 

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